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Foto Treuhandvertrge 370Der Treuhandvertrag ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Auftraggeber (Treugeber), Vertragsnehmer (Gärtner, Steinmetz oder Bestatter) und dem zwischengeschalteten Treuhänder. Bei einem Treuhandverhältnis erhält der Treuhänder Rechte und Pflichten vom Treugeber übertragen. Zum Beispiel die Verwaltung der eingezahlten Gelder, die Bezahlung des Vertragsnehmers und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen.

Gleichzeitig wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragsnehmer geschlossen.

Die detaillierten Verträge können Sie in der Rubrik Service>Downloads einsehen.

Häufige Fragen und Antworten zum Treuhandvertrag.