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Im Regelfall erfolgt die Begleichung der Vertragssummen in Treuhandverträgen durch eine Einmalzahlung. Jedoch ist es nicht jedem möglich, den Betrag für die eigene Sterbevorsorge in einer Summe zu begleichen. Daher arbeitet die Treuhandstelle vertrauensvoll mit der BASLER-Versicherung zusammen. Mit der Sterbegeldversicherung, genannt BASLER-BestattungsSicherung, bietet sich die Möglichkeit der Vorsorge für den eigenen Ablebensfall. Statt der Bezahlung in einer Summe im Voraus, können die Kosten der späteren Beisetzung (Grabpflege, Grabmal, Grabstätte und Bestattung) in kleinen monatlichen oder vierteljährlichen Beiträgen gezahlt werden. 

  • Lebenslanger Versicherungsschutz
    Die garantierte Versicherungssumme wird nach Ihrem Tode an die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH ausgezahlt. Diese erstellt daraufhin den gewünschten Treuhandvertrag anhand der von Ihnen schriftlich festgelegten Details. Schon bei Vertragsabschluss entscheiden Sie, welcher Bestatter, Gärtner oder Steinmetz einmal tätig werden soll. Auf diese Weise werden die Angehörigen entlastet und auch Auftraggeber ohne Angehörige können eine solche Vorsorge abschließen.
  • Aufnahme bis zum Eintrittsalter 80
    Selbst bei laufender Beitragszahlung ist die Aufnahme bis zum Eintrittsalter 80 möglich!
  • Ohne Gesundheitsfragen!
    Für den Vertragsabschluss müssen Sie sich hinsichtlich Ihres Gesundheitszustandes keinerlei Fragen unterziehen.
  • Auch im Ausland gut abgesichert
    Aufwendungen für eine Rückführung bei einem Todesfall im Ausland sind selbstverständlich ohne Zusatzbeitrag mitversichert. Bei Rückholung aus dem europäischen Ausland bis zu 5.200,00 €, bei Rückholung aus dem außereuropäischen Ausland bis zu 10.300,00 €. Auch die Rückreisekosten des Partners bei einem Todesfall im Ausland werden bis zu einer Höhe von 2.560,00 € übernommen.
  • Voller Versicherungsschutz
    Ab dem 19. Monat nach dem Beginn der Versicherung zahlen wir die garantierte Versicherungssumme. In den ersten 9 Monaten ist die Versicherungsleistung auf die eingezahlten Beiträge beschränkt. Im 10. bis 12. Monat beträgt sie 25 %, im 13. bis 15. Monat 50 %, im 16. bis 18. Monat 75 % der Versicherungssumme. Stirbt die Versicherte Person in Folge eines Unfalls, nach dem Beginn der Versicherung, besteht voller Versicherungsschutz ab Beginn.
  • Finanzielle Entlastung der Hinterbliebenen
    Ein Todesfall kann heute leicht zu einem erheblichen finanziellen Problem für Ihre Familie werden. Die Basler BestattungsSicherung bietet Ihnen lebenslangen Versicherungsschutz und somit das gute Gefühl, für die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen gesorgt zu haben.
  • Leistungserhöhung ohne Mehrbeitrag durch entstehende Überschüsse
    Alle Beiträge sind so kalkuliert, dass die zugesagte Versicherungsleistung über die gesamte Vertragsdauer sichergestellt ist. An den entstehenden Überschüssen werden Sie selbstverständlich beteiligt.

Bild ParagraphSozialamt kann die Auflösung der Sterbegeldversicherung nicht verlangen
Nach dem Willen der Sozialbehörde sollte eine ältere Dame aus der Pfalz ihre Sterbegeldversicherung mit einem Guthaben von 3.000 Euro rückkaufen, um davon die monatlichen Kosten für einen Betreuer zu bezahlen. Sie klagte dagegen und bekam vom Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken Recht. (Az.: 3W 79/05) Bereits im Dezember 2004 entschieden die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (Az.: 5C 84.02), dass die Vorsorge für eine würdige Bestattung und regelmäßige Grabpflege zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Menschen gehört. "Es ist deshalb gerechtfertigt, eine angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall nach Paragraf 88 Abs. 3 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu verschonen", lautete die Urteilsbegründung. Die Ersparnisse für die private Bestattungsvorsorge und für die Dauergrabpflege werteten die Richter als Schonvermögen. Dies darf vom Sozialamt nicht angegriffen werden um beispielsweise die Kosten für ein Alten- und Pflegeheim zu decken. Ebenso darf der Wert der Versicherung bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nicht berücksichtigt werden, sofern ein unwiderrufliches Bezugsrecht vergeben wurde.

Sie sind daran interessiert zu erfahren, wie viel eine Sterbegeldversicherung für Sie kostet? Dann nehmen Sie Kontakt mit der BASLER-Agentur auf.