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Gemeinsam mit den Friedhofsgärtnern, Steinmetzen und Bestattern vor Ort bietet die Treuhandstelle ein umfassendes Angebot zur Fürsorge einer bestehenden Grabstätte. Aber auch die Vorsorge für den eigenen Ablebensfall kann mit Hilfe eines Treuhandvertrages bereits zu Lebzeiten sorgfältig geregelt werden. Hierzu wird ein Treuhandvertrag erstellt, der alles so verbindlich regelt, wie Sie es wünschen.

Sie nehmen Ihren Hinterbliebenen eine mögliche Belastung ab und haben selber das sichere Gefühl, alles nach Ihren Vorstellungen geregelt zu haben. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über Dauergrabpflege, Grabmalvorsorge und Bestattungsvorsorge.

Wenn Sie an dem Abschluss eines Vorsorgevertrages interessiert sind, der sowohl die Grabpflege, das Grabmal als auch die Bestattung beinhalten soll, haben Sie folgende Optionen: Entweder Ihr Friedhofsgärtner vor Ort nimmt Ihre Wünsche auf und erkundigt sich anschließend für Sie nach den Kosten der Bestattung sowie den Steinmetzarbeiten. Daraufhin führt er die Einzelbeträge in einem Dauergrabpflege-Vertrag zusammen. Oder Sie schließen mit Ihrem Gärtner, dem Steinmetz und dem Bestatter jeweils Einzelverträge, in Verbindung mit der Treuhandstelle, ab. Ihre Vorsorge, die Gesamtkosten und die Ausführung der Leistungen sind in beiden Fällen identisch. Lediglich die Anzahl Ihrer Verträge unterscheidet sich.

In der Rubrik "Service>Downloads>Sonstiges" haben wir für Sie einen Prospekt zu diesem Thema hinterlegt.