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Wer ist die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH?
Die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH ist die berufsständische Organisation, mit dem Zweck der treuhänderischen Verwaltung der anvertrauten Gelder für die persönliche Vorsorge und Sicherstellung der im Treuhandvertrag vereinbarten Leistungen. Im gesamten Bundesgebiet bestehen ähnliche Einrichtungen. Sie sind zusammengeschlossen in der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH, Bonn.

Was ist ein Treuhandvertrag?
Der Treuhandvertrag ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Auftraggeber (Treugeber=Kunde), Auftragnehmer (Gärtner, Steinmetz oder Bestatter) und dem zwischengeschalteten Treuhänder. Bei einem Treuhandverhältnis erhält der Treuhänder Rechte und Pflichten vom Treugeber übertragen. Zum Beispiel die Verwaltung der eingezahlten Gelder, die Bezahlung des Auftragnehmers und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen. Gleichzeitig wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen.

Welche Leistungen können abgeschlossen / vereinbart werden?
Es können alle Leistungen von der Bestattung bis hin zum Abräumen der Grabstätte abgeschlossen werden. Überblick der Leistungen: die Trauerfeier, die Bestattung, die Grabgestaltung, das Grabmal, die Dauergrabpflege, das Grabmal, das Abräumen der Grabstätte.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Grundsätzlich gilt für die Bestattungs- und Grabmalvorsorge sowie für die Dauergrabpflege, dass sich die Kosten nach den gewünschten Lieferungen und Leistungen sowie dem regionalen Preisniveau richten. Gezahlt wird einmalig vor Leistungsbeginn. Beispiel: Ein gepflegtes Grab mit saisonal wechselnder Bepflanzung gibt es schon ab 50 Cent pro Tag.

Werden die Leistungen überprüft?
Ja, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen, werden regelmäßig von der Treuhandstelle durch sachkundige Kontrolleure überprüft.

Wie wird mein Geld angelegt?
Das Treugut wird nach den jeweils gültigen Anlagerichtlinien der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH, Bonn, angelegt. Die Einhaltung der Richtlinien muss von der Treuhandstelle regelmäßig nachgewiesen werden. Die jährliche Prüfung erfolgt jeweils durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Müssen Zinserträge versteuert werden?
Nein, denn die Treuhandkonten werden als Zweckvermögen geführt. Die jährlich gutgeschriebenen Zinserträge sind durch die Zweckvermögensanerkennung bis auf weiteres von der Zinsabschlagsteuer/Kapitalertragsteuer durch das für die Treuhandstelle zuständige Finanzamt befreit.

Wie hoch ist die jährliche Verzinsung?
Die Verzinsung der Treuhandkonten ist abhängig von den jeweiligen Kapitalmarktzinsen und errechnet sich zum Ende eines jeden Jahres neu. Dabei werden die eingezahlten Geldbeträge mit der Gewissenhaftigkeit eines ordentlichen Treuhänders angelegt, verwaltet und die hierbei erzielten Erträge den einzelnen Konten anteilig gutgeschrieben.

Warum sind Zinserträge wichtig?
Zinserträge sind notwendig, um Kostensteigerungen für die zukünftig zur erbringenden Leistungen, die sich durch die stetig fortschreitende Teuerung ergeben, ausgleichen zu können.

Was ist eine Sicherungsrücklage?
Die Sicherungsrücklage sowie die erzielten Erträge werden dazu verwendet, um Kostensteigerungen für zukünftig zu erbringende Leistungen, die sich durch die stetig fortschreitende Teuerung ergeben, ausgleichen zu können. Sollte die Sicherungsrücklage zum Vertragsende nicht oder nur teilweise verwendet worden sein, ist die Treuhandstelle berechtigt Zusatzleistungen und/oder eine Vertragsverlängerung erbringen zu lassen.

Können Kosten für die Bestattung und die Regelung des Nachlasses abgezogen werden?
Ja, Kosten für Beerdigung, Grabdenkmal und Grabpflege, Kosten einer Testamentseröffnung, eines Erbscheins u. ä. können ohne Nachweis mit einem Pauschbetrag von 10.300 € als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden. Höhere Kosten sind abzugsfähig, wenn sie nachgewiesen werden. (Quelle: Erben und Vererben, Broschüre des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aus 01/2014)

Wer kann einen Treuhandvertrag kündigen?
Treuhandverträge werden als Zweckvermögen geführt, das bedeutet, dass die selbstständige, einem bestimmten Zweck gewidmete Vermögensmasse, aus dem Vermögen des Widmenden ausgeschieden ist. Eine Kündigung des Treuhandvertrages ist somit nicht möglich.

Ich ziehe in ein anderes Bundesland. Was passiert mit meinem Vertrag?
Der Treuhandvertrag wird auf die, für das Bundesland, zuständige regionale Treuhandstelle übertragen.

Kann das Sozialamt die Auflösung des Treuhandvertrages verlangen?
Nein, die Kündigung darf durch das Sozialamt nicht verlangt werden. Das Bundessozialgericht hat hierzu ausdrücklich, sowohl den Erhalt einer zu Lebzeiten geregelten Grabpflege, als auch die grundsätzliche Verschonung einer angemessenen Bestattungsvorsorge (Schonvermögen, § 90 Abs. 3 SGB XII, BSG) bestätigt. Damit bieten Treuhandverträge Schutz vor dem Zugriff durch Sozialamt.

Wäre mein Geld bei einer Insolvenz der Treuhandstelle betroffen?
Nein, denn das Treuhandvermögen wird nicht dem Vermögen des Treuhänders zugerechnet. Bei dem Treugut handelt es sich um Zweckvermögen.

Wie finanziert sich die Treuhandstelle?
Die Treuhandstelle finanziert sich durch die einmalige Erhebung von 5% Verwaltungskosten bei Vertragsabschluss. Sollten die Verwaltungskosten nicht ausreichen, ist sie berechtigt, ihren weiteren Aufwand, aber nur auf kostendeckender Basis, aus den erwirtschafteten Erträgen anteilig zu entnehmen.

Wann muss ich die Vertragssumme überweisen?
Nach Eingang, Prüfung, Unterzeichnung und Bearbeitung des Treuhandvertrages sendet die Treuhandstelle dem Auftraggeber/in die Vertragsunterlagen zu. Diesem Anschreiben liegt ein vorgefertigter Überweisungsträger bei. Erst jetzt ist die Vertragssumme zu überweisen. Dabei wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt. Wenn Sie online überweisen, geben Sie bitte stets die Vertragsnummer an.

Muss der Vertragsbetrieb mit der Treuhandstelle jede Leistung einzeln abrechnen?
Nein, nicht alle. Man unterscheidet zwischen Jahreskosten und Sonderkosten. Die jährlich zu erbringenden Leistungen sind in der Kostenaufstellung zum Treuhandvertrag im Detail festgelegt. Somit wiederholt sich der Auszahlungsmodus vom ersten bis zum letzten Jahr des Treuhandvertrages. Für die Jahreskosten ist eine Rechnungsstellung nicht notwendig. Für die im Vertrag vereinbarte Sonderkosten, wie z.B. die Bestattung, das Aufstellen des Grabmals oder die Erneuerung der Grabanlage, deren Termin der Erbringung noch nicht genau feststehen, muss die Leistungserfüllung über eine separate Rechnung bei der Treuhandstelle abgerechnet werden.

Was geschieht, wenn ein Vertragsbetrieb die vereinbarten Leistungen nicht mehr erbringt oder erbringen kann?
Sollte die Durchführung der vereinbarten Leistungen, dem von Ihnen beauftragten Vertragsbetrieb, nicht mehr möglich sein (z.B. wg. Eintritt ins Rentenalter) oder er die Leistungen trotz wiederholter Aufforderung durch die Treuhandstelle nicht ordnungsgemäß ausführen, dann beauftragt die Treuhandstelle einen anderen kompetenten Vertragsbetrieb, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllt und der die vertraglichen Verpflichtungen mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.