Zum 01.01.2022 führte die Treuhandstelle einen neuen Dauergrabpflege-Vertrag ein. Hervorzuheben ist, dass sich die Paragraphen nicht verändert haben. Dementsprechend hat das durchweg gute Testurteil der Zeitschrift FINANZTEST aus 01/2019 weiterhin Bestand. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
- Die Lesbarkeit wurde verbessert (größere Schrift und größerer Zeilenabstand).
- Einführung einer Sicherungsrücklage zur Sicherstellung aller langjährigen Vertragsleistungen.
- Reduzierung der notwendigen Unterschriften auf nur noch eine Unterschrift.
- Formular zur Anforderung eines Newsletters
Bei Nachfragen zum neuen Vertrag wenden Sie sich bitte an einen unserer Partnerbetriebe oder an die Treuhandstelle.