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2022 01 Dauergrabpflege Vertrag 370Zum 01.01.2022 führte die Treuhandstelle einen neuen Dauergrabpflege-Vertrag ein. Hervorzuheben ist, dass sich die Paragraphen nicht verändert haben. Dementsprechend hat das durchweg gute Testurteil der Zeitschrift FINANZTEST aus 01/2019 weiterhin Bestand. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

  • Die Lesbarkeit wurde verbessert (größere Schrift und größerer Zeilenabstand).
  • Einführung einer Sicherungsrücklage zur Sicherstellung aller langjährigen Vertragsleistungen.
  • Reduzierung der notwendigen Unterschriften auf nur noch eine Unterschrift.
  • Formular zur Anforderung eines Newsletters

Bei Nachfragen zum neuen Vertrag wenden Sie sich bitte an einen unserer Partnerbetriebe oder an die Treuhandstelle.